Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trainingsstunden und Kurse über Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundetraining Möhring -gemeinsam neue Wege gehen, Inhaberin Catharina Möhring (im Folgenden als „Trainer“ bezeichnet) und dem/der AuftraggeberIn (im Folgenden als „Kunde“, „Teilnehmer“ bezeichnet), die bei der Hundetrainerin Coachings und Trainings wahrnehmen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde an den Angeboten von Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen, behält sich vor, Kunde oder Hund, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

§ 3 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde (ansteckende Krankheiten) sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Läufige Hündinnen bitte nur nach Absprache.

§ 4 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder E-Mail erfolgen. Vorab wird immer ein Telefontermin vereinbar, um die Einzelheiten zu besprechen. Die Anmeldung ist somit verbindlich. Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der Kunde verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Trainer zustande. Der Trainer weist darauf hin, dass sich das Wechseln der Person innerhalb einer Veranstaltung oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann. Mit der Anmeldung werden die AGB und die Teilnahmebedingungen anerkannt. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält vom Trainer Handlungsvorschläge. Der Trainer schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, da der Hundehalter sich darüber bewusst sein muss, dass die gelehrten Methoden nur bei konstanter und zielgenauer Umsetzung auch außerhalb der Coachingeinheiten Erfolg haben können.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und in Euro. Preise- und Terminänderungen, sowie Irrtümer sind vorbehalten.

Fahrtkosten für Einzeltrainings außerhalb des Standortes des Trainers werden mit 0,80 € pro Kilometer zwischen dem Wohnsitz des Trainers und dem Trainingsort berechnet, die ersten 10 km sind kostenfrei. Ab einer Distanz von mehr als 30 km wird eine zusätzliche Grundgebühr von 25,00 € für Fahrzeit und Fahrzeugkosten berechnet.

Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Workshops, Social Walks und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann sofern nicht anders angegeben, per Überweisung oder in bar erfolgen.

Mit der Anmeldung für Einzelstunden oder Gruppenstunden hat die Zahlung der Gebühr nach der Veranstaltung/Leistung entweder sofort ohne Abzug in bar oder innerhalb 14 Tage (nach Rechnungserstellung/ohne Abzug) auf das angegebene Konto zu erfolgen. Für Gruppenstunden werden alternativ 5er, 8er oder 10er Karten verkauft. Die Trainingskarten sind für einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten gültig, je nach Buchung und der ersten in Anspruch genommenen Stunde. Bei fortlaufenden Kursen (z.B. Grunderziehungskurs, Welpenkurs, Junghundekurse) kann aus organisatorischen Gründen keine -seitens vom Kursteilnehmer/in versäumte Stunde zurückerstattet werden. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. 

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer an Kursen, Seminaren, Workshops, Aktivitäten und Veranstaltungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung/Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:

  • Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 10% des Teilnahmebeitrages
  • Bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 50% des Teilnahmebeitrages
  • Bei Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Beginn bzw. Abbruch der Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmebeitrages

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Verspätungen des Kunden zum vereinbarten Termin gehen zu dessen Lasten. Sie berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

Beim Social Walk ist die Teilnahmegebühr am Tag der Veranstaltung in bar zu begleichen. Mit der Anmeldung zum Social Walk kommt ein Vertrag zustande und ist bindend. Bei Rücktritt von weniger als 24 Stunden wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet. Absagen sind mindestens 3 Tage vor dem Walking-Termin schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung wird die Teilnahmegebühr berechnet.

§ 7 Absagen von Einzelstunden, Gruppenstunden, Social Walk
Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per „Termin-Absage“ telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet. Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in §4 beschrieben.

§ 8 Rücktritt durch Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin bekannt gegeben oder es werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet.

Gruppenstunden können erst ab 3 Mensch-Hund Teams stattfinden. Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen behält sich daher das Recht vor, auch kurzfristig Gruppenstunden abzusagen, wenn die Teilnehmeranzahl nicht ausreichend ist. Muss eine Gruppenstunde wegen zu kurzfristiger Absage eines Teilnehmers abgesagt werden, kann diesem Teilnehmer die volle Kursgebühr angerechnet werden. Falls aus oben genannten Gründen Einzelstunden, Gruppenstunden und Welpengruppen abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem Teilnehmer frei einen Alternativtermin wahrzunehmen.

Bei Nichtteilnahme eines Alternativtermins trotz vorheriger Anmeldung durch den Kursteilnehmer wird auf § 6 verwiesen.

Weitergehende Ansprüche gegen Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Trainers, so kann Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen, diesen Kursteilnehmer aus der Trainingsstunde und weiteren Trainingseinheiten verweisen.

§ 9 Trainingszubehör
Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen weist besonders darauf hin, dass der Einsatz von „Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“ absolut untersagt ist! Der Einsatz sogenannter „Kettengleiter“, „Gesundheitswürger“ oder „Stromhalsbänder“ ist ebenfalls nicht zulässig und hat zu unterbleiben! Sollte der Trainer für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, das dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer und dem Trainer mehr Sicherheit gibt.

§ 10 Leistungen des Trainers
1. Der Umfang der vom Trainer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots (Trainings- oder Kursstunde). Der Trainer behält sich vor, den jeweiligen Inhalt des Angebots zu ändern.

2. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden und Kursen, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eignes Risiko. Das Coaching orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und realistischen Zielvereinbarungen des Hundehalters und den gesundheitlichen, rasse- und altersbedingten Möglichkeiten des Hundes.

3. Der Unterricht findet direkt beim Kunden vor Ort oder an verschiedenen öffentlichen Orten nach vorheriger Absprache und/oder auf dem Trainingsgelände in Fuhrbach im Schuhmannstal statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

4. Erstgespräch
Im Erstgespräch bietet der Hundetrainer dem Kunden einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen an. Es findet ein Analysegespräch statt und der Trainingsweg des Trainers wird erklärt. Personenbezogene Daten des Kunden als auch des Hundes werden ermittelt. Es folgt eine Einschätzung des Hundes und ein realistisches Ziel wird ermittelt. Dauer des Termins 90-120 Minuten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Terminvereinbarung zwischen dem Trainer und dem Kunden per Telefon oder WhatsApp. Die Vergütung des Erstgesprächs ist in bar zu zahlen. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins abgesagt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das ausgewiesene Entgelt zu entrichten.

5. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet der Trainer dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Eine Einzelstunde dauert mindestens 45 Minuten, maximal 60 Minuten. Jede weitere angefangene Viertelstunde wird mit 15,00 Euro berechnet.

6. Offene Gruppenkurse – flexible Teilnehmerstruktur – Welpenkurs, Dranbleiberkurs, Minddog®, Social Walk
Es werden zu angebotenen Zeiten offene Gruppenstunden angeboten. Der Kunde kann nach einer einmaligen Vorstellung und/oder Zustimmung des Trainers nach Anmeldung an dem jeweiligen Kurs teilnehmen.

7. Geschlossene Gruppenkurse – Junghundekurse
Es werden zu angebotenen Zeiten geschlossene Gruppenkurse angeboten. Der Kunde kann nach einer einmaligen Vorstellung und/oder Zustimmung des Trainers nach Anmeldung über Telefon, E-Mail oder WhatsApp an dem Kurs teilnehmen. Die Dauer der Kurse wird separat bei der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Anzahl der Teilnehmer bei geschlossenen Gruppenkursen ist begrenzt und finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von vier Halter-Hund-Teams statt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Verpasste Trainingseinheiten können nicht auf andere Kurse übertragen oder nachgeholt werden.

8. Social Walk
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp und ist verbindlich. Mit der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen Trainer und Teilnehmer zustande. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz, die Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung und Verfügbarkeit und erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 11 Haftung
Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten von Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr Hund(e) verursacht haben. Im Training ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Für Schäden, die Ihnen durch Missachtung dieser AGB oder der Anweisungen des Trainers entstehen, haften ausschließlich Sie selbst.

Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie‐ oder Gewährvertrag zwischen dem Trainer und dem Kunden zustande.

Der Trainer weist darauf hin, dass alle Kunden auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Der Trainer übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung des Trainers (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

Das Betreten des Trainingsgeländes des Trainers und die Nutzung der zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen und Geräte geschieht auf eigene Gefahr.

§ 12 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen während des Trainings oder eine Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen. Der/die Teilnehmer/in erteilt Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen der Trainerin seine/ihre ausdrückliche Genehmigung zur Bild- oder Tonaufnahme während des Trainings oder einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungszwecken und Social Media Werbung. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis. Die datenschutzrechtliche Einwilligung über Fotos und Filmmaterial gemäß Art. 13 DSGVO wird zwischen Trainer und Teilnehmer in jedem Vertrag festgehalten.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 14 Gewährleistungsausschluss
Der Trainer übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Angebote vermittelten Kenntnisse. Der Trainer versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen und nach den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen zu vermitteln.

§ 15 Versicherungen des Kunden
Mit der Anmeldung zum jeweiligen Angebot versichert der Kunde, dass

  • sein Hund, soweit ihm bekannt, nicht an einer für Menschen oder andere Hunde ansteckenden Krankheit (z.B. Zwingerhusten, Giardien) leidet,
  • sein Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat,
  • für sich und seinen Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.

§ 16 Urheberrecht
Alle Inhalte der Website oder der ausgehändigten Kursunterlagen, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen; Inhaberin Catharina Möhring. Die – auch auszugsweise – Verwendung der Inhalte dieser Website oder der ausgehändigten Kursunterlagen kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen erfolgen. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung bleiben vorbehalten. Ich weise darauf hin, dass derjenige, der gegen das Urheberrecht verstößt, indem er z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert, sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar macht und zudem gem. §§ 97 f UrhG kostenpflichtig abgemahnt wird und Schadensersatz leisten muss.

§ 17 Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten

§ 18 Regeln und Verhaltenskodex für die Trainingsstunde
Der Kursteilnehmer findet sich 5 Minuten vor Kursstart am vereinbarten Treffpunkt ein, so dass das Training pünktlich starten kann. Der Kursteilnehmer sorgt dafür, dass sich sein Hund vor dem Training in Ruhe lösen kann. Die Kotaufnahmepflicht gilt bei allen vereinbarten Trainings-Treffpunkten sowie auch rundherum. Die Hunde werden nur in Absprache mit dem Trainer von der Leine gelassen. Aus Rücksicht gegenüber unsicheren Hunden gilt: ohne Absprache gibt es keinen Kontakt zwischen angeleinten Hunden. D.h. es wird immer genügend (mind. 4 Leinenlängen) Abstand gehalten zu den anderen Mensch-Hund-Teams. Der Trainer wird vor dem Training über auffälliges Problemverhalten des Hundes informiert, vor allem über Angst- oder Aggressionsproblematiken gegenüber Artgenossen oder Menschen. Der Trainer wird vor dem Training über allfällige Auflagen von Behörden oder vom Veterinäramt informiert.

Catharina Möhring
Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen
Schlesierweg 22
37412 Herzberg am Harz

Kontakt
Mobil: +49 151 2028 9371
E-Mail: info@hundetraining-moehring.de
www.hundetraining-moehring.de

Aufsichtsbehörde
Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen
Walkemühlenweg 8
37083 Göttingen

Die Erlaubnis gem. §11 Abs. 1 Nr. 8a und 8f TierSchG wurden am 20.04.2023 erteilt.

Redaktionell verantwortlich
Catharina Möhring

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Hundetraining Möhring – gemeinsam neue Wege gehen, Inhaberin Catharina Möhring ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Schreib mir eine Nachricht

2 + 10 =